Förderbeiträge für Heizungsersatz im Kanton Bern

Heizung Förderbeiträge Kanton Bern

Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Förderbeiträge im Kanton Bern angepasst : für den Ersatz einer Elektroheizung werden gleiche Förderbeiträge wie für eine Ölheizung oder Gasheizung ausbezahlt. wichtige Anpassungen:

  • beim Ersatz einer zentralen Heizung und Neueinbau von je separaten Wärmeerzeugern, wird der Förderbeitrag pro Wärmeerzeuger bezahlt
  • der Beitrag für den Einbau einer hydraulischen Wärmeverteilung wurde deutlich erhöht. Wichtig: der Wärmeerzeuger muss die Bedingung für die Förderung erfüllen, damit auch die Wärmeverteilung gefördert wird.

die Förderbedingungen müssen eingehalten werden:

  • Förderbeiträge müssen immer vor Baubeginn beantragt werden
  • die alte Heizung muss mindestens 15 Jahre alt sein
  • wenn eine Wärmepumpe eingebaut wird, muss diese nach dem Wärmepumpen-Systemmodul ausgeführt werden (bei Leistungen < 15kW)

Sie dazu auch die Details zu den Förderbedingungen für den Heizungsersatz im Kanton Bern